Dauer einer Therapie-Einheit: 50 Minuten
Abrechnung mit der Gesundheitskasse/Zusatzversicherung
Die psychotherapeutische Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG umsatzsteuerbefreit.
Die Krankenversicherung gibt bei einer krankheitswertigen Störung einen Zuschuss zu den Kosten einer Psychotherapie. Dafür braucht es vor der zweiten Einheit eine Überweisung von der Hausärztin oder vom Hausarzt. Die Krankenkasse zahlt derzeit €33,70 (ÖGK) bzw. €46,60 (BVAEB), €45,00 (SVS) oder €65,00 (KUF) pro Psychotherapiestunde.
Sogenannte "Modellplätze" werden nicht angeboten.
Private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten - je nach Tarif - teilweise. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Terminabsage
Wenn eine Sitzung nicht eingehalten werden kann, ersuche ich Sie, mir dies 48 Stunden im Voraus per Nachricht (auf die Mobilbox, per Email oder SMS) mitzuteilen. Ansonsten wird die geplante Sitzung in Rechnung gestellt.
Verspätungen
Wenn es zu einer Verspätung durch die Klientin oder den Klienten kommt, kann die Sitzung nicht verlängert werden und es wird die volle Länge der Sitzung in Rechnung gestellt.